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LED Sicherheit

Das Licht einer "normalen" Lichtquelle, z.B. der Sonne, einer Glühlampe, enthält Licht verschiedener Wellenlängen, die das Auge als unterschiedliche Farben wahrnimmt. Alle Farben zusammen erscheinen dem Auge als weißes Licht. Das Laserlicht enthält nur einen schmalen Anteil der jeweiligen Farbe. Je nach Art des Lasers erhält man als Licht die Farben violett, blau, größn, gelb, orange, rot, aber auch nicht sichtbare Strahlung im Ultraviolett-(UV) oder Infrarot (IR)-Bereich. Laserlicht kann entweder kontinuierlich oder als Lichtblitze (gepulst) ausgesandt werden.

LED, die sich für Beleuchtungszwecke einsetzen lassen, gibt es noch nicht lange und bilden nur ein Teil aller LED. Ein sehr großer Teil aller produzierten LED werden in der Optoelektronik, zum Beispiel in der Datenübertragung und in Sensoren eingesetzt. Deshalb und weil LED ähnlich wie Halbleiterlaser funktionieren (oder besser: Halbleiterlaser spezielle LED sind), werden LED als optoelektronische Bauteile wie Laserlichtquellen nach Grad der Augengefährdung klassifiziert.

Ein Sonderfall sind UV-LED, die jedoch nicht für Beleuchtungszwecke eingesetzt werden. Das UV-Licht ist für das menschliche Auge nicht sichtbar. Deshalb wirken die natürlichen Abwehrreaktionen wie Lidschlussreflex oder Pupillenkontraktion nicht, die die Augen bei Blendung schätzen. Da auch das UV Licht eine Energie hat, kann der direkte Blick in eine UV-Lichtquelle den Augen schaden.

Hier ein interessanter Link: http://www.lasersafe.de/

Download "Betrieb von Lasereinrichtungen" als pdf

Betrieb_von_Lasereinrichtungen_guv_i_832.pdf

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